NEWS von Montag, 16.05.2016

Rückerstattung soll angepasst werden
Landwirtschaftsminister unterstützen Rennvereine


Ministerrunde: Buchmachersteuer-Rückerstattung soll angepasst werden

(trab-sr). Die Minister und Senatoren der Agrarressorts der Bundesländer haben sich bei ihrer Agrarministertagung im April in Göhren-Lebbin (Mecklenburg-Vorpommern) auch mit der Rückerstattung der Buchmachersteuer für Rennvereine beschäftigt. Wie aus dem nun veröffentlichten Sitzungsprotokoll hervorgeht, bitten die Bundesländer die Bundesregierung, das Rennwett- und Lotteriegesetz dahingehend nachzubessern, dass sämtliche Buchmachersteuer auf inländische Pferderennen an die deutschen Rennveranstalter rückerstattet werden kann.


Demnach haben die Agrarminister festgestellt, dass nur ein verschwindend geringer Teil des Steueraufkommens von Buchmachern auf inländische Pferderennen für die Zuweisung an die Rennvereine zur Verfügung stehe. Insoweit wird nach Ansicht der für die Pferderennen verantwortlichen Landesminister die vom Bundestag und den Ländern verfolgte Zielsetzung bei der im Jahr 2012 erfolgten Novelle des Rennwett- und Lotteriegesetzes nicht erreicht.

Aus diesem Grund haben die Landesminister die Bitte an den Bund gerichtet, „eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich der Buchmachersteuer herbeizuführen mit dem Ziel, von Buchmachern mit Sitz im Ausland bei Wetten auf inländische Pferderennen generierte Steuereinnahmen als Buchmachersteuer gemäß § 11 Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG) zu klassifizieren, sodass das entsprechende Steueraufkommen als Rennwettsteuer in die Zuweisung an die Rennvereine gemäß § 16 RennwLottG einbezogen werden kann.“ Dies diene letztlich der Stärkung der Rennvereine bei der Erfüllung tierzuchtrechtlicher Aufgaben. Lediglich das Land Sachsen hat in einer Protokollerklärung erklärt, dass es keinen Bedarf für eine gesetzliche Änderung sehe.

„Das ist ein sehr positives Signal, dass wir hier von den Landesministern bekommen haben“, wertet der Vorsitzende des Zucht- und Trabrennvereins Straubing, Josef Schachtner, die Entscheidung der Agrarministerkonferenz. „Ich bin froh, dass die Landesminister dokumentiert haben, dass Handlungsbedarf besteht.“ Der gemeinsame Einsatz von Trab- und Galopprennvereinen wirkt. „Viele Rennvereine haben ihre verantwortlichen Minister regelmäßig angesprochen, eingeladen, für das gemeinsame Anliegen geworben. Auch wir haben unsere bayerischen Landwirtschaftsminister Helmut Brunner immer wieder auf das Problem aufmerksam gemacht. Er hat Wort gehalten.“ Und: „Trab und Galopp sind hier gemeinsam marschiert!“

Bisher haben nur Rennvereine in Nordrhein-Westfalen Rückerstattungen aus der Buchmachersteuer erhalten, da in diesem Bundesland Buchmacher steuerlich veranlagt waren. „Buchmacher, die ihren Sitz im Ausland haben, aber Wetten auf unsere deutschen Rennen angenommen und versteuert haben, führen die Steuer bislang zwar ab, aber die Steuer wird vom Fiskus als Sportwettsteuer deklariert und wird damit nicht rückerstattet.“ Nachdem die Internetbuchmacher und auch ein Großteil der Buchmacher mit Ladengeschäften ihren Sitz im Ausland haben, kann deren Buchmachersteuer nicht an die Rennveranstalter rückerstattet werden. „Uns fehlt aber diese Rückerstattung, um unseren Aufgaben zur Abhaltung von Leistungsprüfungen nachzukommen“, erklärt Josef Schachtner. So habe der Zucht- und Trabrennverein Straubing seit Einführung des neuen Rennwett- und Lotteriegesetzes bis dato keinen Cent Buchmachersteuer-Rückerstattung erhalten, da nach Auskunft des bayerischen Finanzministeriums in Bayern keine Buchmachersteuer anfalle.

„Seit einem Gespräch von Vertretern der Trab-und Galopprennvereine im vergangenen Jahr mit mehreren Bundestagsabgeordneten und dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Dr. Michael Meister, ist Bewegung in die verfahrene Situation gekommen.“ Unterstützung bekommen die Trab- und Galopprennvereine im Bundestag durch eine im Frühjahr 2015 gestarteten Initiative der beiden im Pferdesport engagierten Bundestagsabgeordneten Gudrun Zollner (CSU) und Dieter Stier (CDU), der sich mittlerweile mehrere Bundestagsabgeordnete angeschlossen haben, in deren Wahlkreise Pferderennbahnen sind.

Trotz des eindeutigen Signals der Landwirtschaftsminister der Länder sei man aber noch nicht am Ziel, sagt Schachtner: „Wir Rennveranstalter werden jetzt mit dem Gesetzgeber das Gespräch suchen. Mittlerweile bin ich sehr positiv gestimmt, dass wir hier eine gute Lösung finden werden.“