NEWS von Dienstag, 27.08.2019

Seit 2012 wird daran gearbeitet
Wichtiger Schritt bei Buchmachersteuer-Rückerstattung

Bundeskabinett billigt Gesetzentwurf –Rückerstattung für Zucht und Rennbetrieb existenziell

(trab-sr). Einen für den deutschen Trab- und Galopprennsport wichtigen Schritt gibt es beim Thema Buchmachersteuerrückerstattung zu vermelden. Bereits vor der Sommerpause hat das Bundeskabinett einem Gesetzentwurf zugestimmt, der es ermöglicht, dass deutsche Pferderennvereine auch dann Teile der Buchmachersteuer rückerstattet bekommen, wenn Buchmacher mit Sitz im Ausland auf die in Deutschland veranstalteten Pferderennen Buchmacherwetten annehmen. Jetzt liegt die Entscheidung beim Deutschen Bundestag. „Das ist ein wichtiger Zwischenschritt zur Lösung eines Problems, auf das Trab und Galopp gemeinsam seit 2012 hinweisen“, sagt der Vorsitzende des Zucht- und Trabrennvereins Straubing, Josef Schachtner, der für die deutschen Trabrennvereine dieses Thema bearbeitet.

„Enorm eingebracht in die Diskussion hat sich seit seinem Amtsantritt vor eineinhalb Jahren der Präsident des Galopper-Dachverbandes, Dr. Michael Vesper“, sagt Schachtner. „Ich bin froh und dankbar, dass Herr Dr. Vesper gangartübergreifend die Interessen des Galopprennsports und auch der Trabrennvereine bei den entscheidenden Gesprächen vertreten hat.“ Dr. Vesper sei es gelungen, das „Schwarze Peter-Spiel“ zwischen Bundes- und Landesministerien zu beenden. „So stelle ich mir eine Zusammenarbeit zwischen Trab und Galopp in Deutschland vor“, sagte Schachtner.

Nach der Entscheidung der Bundesregierung geht die Gesetzesvorlage nun zur Beratung in den Bundestag. Dr. Vesper hält es für realistisch, dass die Änderungen zum Jahresende in Kraft treten könnten.

Mit der Neuordnung des Rennwett- und Lotteriegesetzes im Jahr 2012 haben die deutschen Pferderennvereine ein Anrecht darauf, dass sie nicht nur für die Rennwettsteuer auf die Totalisatorumsätze eine Rückerstattung erhalten, sondern auch aus der Buchmachersteuer. Mit fünf Prozent haben sowohl Pferderennvereine als auch Buchmacher ihren Totalisatorumsatz, bzw. ihren Buchmacherumsatz zu versteuern. Bis zu 96 Prozent der abgeführten Steuer erhalten Rennvereine wieder zweckgebunden rückerstattet. Mit den Einnahmen können die Kosten, die in Zusammenhang mit der Abhaltung von Renntagen und Pferderennen entstehen, finanziert werden.

Zwar haben Buchmacher mit Sitz im Ausland – und das sind fast alle großen Wettanbieter –bis dato die Buchmachersteuer in Deutschland abzuführen, allerdings war die Finanzverwaltung bisher der Auffassung, dass es sich dann um eine Sportwettsteuer handelt, die nicht rückerstattungsfähig ist. Dadurch entgingen dem deutschen Pferderennsport jährlich mehrere hunderttausend Euro an notwendigen Finanzmitteln. Durch die Gesetzesänderung wird die Rückerstattung nun klar definiert. „Die Rückerstattung ist für die Rennvereine existenziell wichtig, um auch in Zukunft Leistungsprüfungen abzuhalten und dadurch die Pferdezucht zu fördern“, sagte Josef Schachtner.