NEWS von Freitag, 29.11.2019

Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen
Buchmachersteuer-Rückerstattung ist nun durch!

Bundesrat billigt Änderung des Rennwett-Gesetzes – Schachtner: „Tag der Freude!“

(trab-sr). Die Buchmachersteuer-Rückerstattung für die deutschen Pferderennvereine wird im Sinne der Rennveranstalter neu geregelt. Am heutigen Freitag stimmte der Bundesrat der Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes zu. Der Bundestag hat bereits im Oktober der Novelle zugestimmt. Damit tritt die Neuregelung, für die von Seiten der deutschen Trab- und Galopprennvereine seit 2012 gekämpft wird, zum 1. Januar 2020 in Kraft. Dann erhalten deutsche Pferderennvereine auch dann Teile der Buchmachersteuer rückerstattet, wenn Buchmacher mit Sitz im Ausland auf die in Deutschland veranstalteten Pferderennen Buchmacherwetten annehmen.

„Seit 2012 habe ich für das heutige Ergebnis gekämpft. Insofern ist es ein Tag der Freude für mich persönlich, die deutschen Rennveranstalter und für den gesamten deutschen Trab- und Galopprennsport“, sagte der Vorsitzende des Zucht- und Trabrennvereins Straubing, Josef Schachtner, der seit Oktober auch der Sprecher der deutschen Trabrennvereine ist. Dass die Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes innerhalb weniger Monate das Gesetzgebungsverfahren erfolgreich durchlaufen hat, sei der effektiven Interessensvertretung des Präsidenten des Galopper-Dachverbandes, Dr. Michael Vesper, auf Bundes- und Länderebene zu verdanken. „Herr Dr. Vesper spricht zurecht von einem großen Tag.“ Schachtner schloss sich Vespers Dank an Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat an. Darüber hinaus dankte auch dem Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, allen voran Staatsministerin Michaela Kaniber und ihrem Vorgänger Helmut Brunner. „Wir haben aus dem bayerischen Landwirtschaftsministerium zu jeder Zeit und an jeder Stelle immer die volle Unterstützung in unserem Anliegen erhalten.“ In seinen Dank eingeschlossen hat Schachtner auch die regionalen Bundes- und Landtagsabgeordneten, die immer unterstützend tätig waren.

Mit der Neuordnung des Rennwett- und Lotteriegesetzes im Jahr 2012 haben die deutschen Pferderennvereine ein Anrecht darauf, dass sie nicht nur für die Rennwettsteuer auf die Totalisatorumsätze eine Rückerstattung erhalten, sondern auch aus der Buchmachersteuer. Mit fünf Prozent haben sowohl Pferderennvereine als auch Buchmacher ihren Totalisatorumsatz, bzw. ihren Buchmacherumsatz zu versteuern. Bis zu 96 Prozent der abgeführten Steuer erhalten Rennvereine wieder zweckgebunden rückerstattet. Mit den Einnahmen können die Kosten, die in Zusammenhang mit der Abhaltung von Renntagen und Pferderennen entstehen, finanziert werden.

Zwar haben Buchmacher mit Sitz im Ausland – und das sind fast alle großen Wettanbieter –bis dato die Buchmachersteuer in Deutschland abzuführen, allerdings war die Finanzverwaltung bisher der Auffassung, dass es sich dann um eine Sportwettsteuer handelt, die nicht rückerstattungsfähig ist. Dadurch entgingen dem deutschen Pferderennsport jährlich mehrere hunderttausend Euro an notwendigen Finanzmitteln. Durch die Gesetzesänderung wird die Rückerstattung nun klar definiert. „Die Rückerstattung ist für die Rennvereine existenziell wichtig, um auch in Zukunft Leistungsprüfungen abzuhalten und dadurch die Pferdezucht zu fördern“, sagte Josef Schachtner.

Über konkrete Zahlen und die Höhe der Mittelzuflüsse für die einzelnen Veranstalter zu sprechen, ist nach Ansicht Schachtners noch verfrüht. „Wir warten die ersten Monate des neuen Jahres ab und werden dann sehen, was wir erwarten dürfen. Heute dürfen wir erst einmal ein wenig feiern!“