NEWS von Dienstag, 17.12.2019

Wichtige Information zum Jahreswechsel
Schutzbleche an Sulkys

Wie der HVT informiert, ist die Rennleitung angehalten, nach einer nunmehr sechsmonatigen Übergangszeit § 76, Abs. 5 (Schutzbleche) der am 1. Juli 2019 in Kraft getretenen Trabrennordnung ab 1. Januar 2020 umzusetzen. Die Übergangszeit diente zur Beschaffung der Schutzbleche und/oder zur Umrüstung der Sulkys.

Bei entsprechenden Bahnverhältnissen wird die Rennleitung ab der neuen Saison eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn festlegen, ob mit Schutzblechen gefahren werden muss und dies über den Bahnsprecher und die Meldestelle bekanntgeben. Bei einem extremen Wetterwechsel kann eine solche Anweisung auch während der Veranstaltung erfolgen, ebenso ein kurzfristiges Aufheben der Schutzblech-Pflicht.   Sofern die Anweisung durch die Rennleitung erfolgt, müssen ausnahmslos alle Teilnehmer ihre Sulkys mit dunklen Schutzblechen ausstatten. Bei Verstoß gegen diese Bestimmung werden Pferde gem. § 55, Abs. 5 b TRO von der Teilnahme am Rennen ausgeschlossen. Überdies verhängt die Rennleitung Ordnungsmittel.