NEWS von Montag, 11.05.2020

Hygienehinweise Rennbahn Straubing
Durchführung von Leistungsprüfungen ohne Zuschauer vor Ort

Konzept des Zucht- und Trabrennverein Straubing 1873 e.V.

zur Durchführung von Leistungsprüfungen ohne Zuschauer vor Ort unter Berücksichtigung behördlicher Vorgaben im Zuge der Corona-Krise

in Abstimmung mit den deutschen Trabrennbahnen

Berlin-Karlshorst                Berlin-Mariendorf

Dinslaken                             Gelsenkirchen

Hamburg-Bahrenfeld       Mönchengladbach

München-Daglfing                        Straubing

 1. Ausgangslage:

Die Bekämpfung der Corona-Pandemie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Anstrengungen aller notwendig macht, so selbstverständlich auch der Trabrennvereine. Um die Pandemie einzudämmen, haben die Regierungen der Bundesländer in Abstimmung mit der Bundesregierung länderspezifische, im Grundsatz sehr ähnliche Verordnungen erlassen, die von den zuständigen Behörden vor Ort konkretisiert und umgesetzt werden. Diese Verordnungen bzw. Richtlinien sind darauf ausgerichtet, die sozialen Kontakte der Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Leben auf ein Minimum zu beschränken und so der Ausbreitung des Corona-Virus entgegenzuwirken.

Diese Maßnahmen werden von allen deutschen Trabrennvereinen vollständig mitgetragen und unterstützt. Aktuell ruht deshalb seit 16. März 2020 der Rennbetrieb im gesamten Bundesgebiet. Am 7. Mai findet die erste Galopprennveranstaltung in Hannover statt und der Rennbetrieb wird aufgenommen.

Es ist das Ziel der deutschen Trabrennvereine, schnellstmöglich wieder Leistungsprüfungen auszurichten, zunächst ohne Zuschauer auf den Bahnen vor Ort.

Die Trabrennvereine sind nämlich nach dem Tierzuchtgesetz und der Verordnung über die Leistungsprüfungen und die Zuchtwertfeststellung von Pferden dazu berufen, im staatlichen Auftrag und unter Aufsicht des Hauptverbandes für Traberzucht als zuständigem Zuchtverband die erforderlichen Rennen als Leistungsprüfungen durchzuführen.

Für die Ausrichtung von Leistungsprüfungen sprechen zum einen allgemeine Erwägungen des Tierwohls und der Aufrechterhaltung der Tierzucht im Bereich des Deutschen Trabers:

Pferde müssen nicht nur versorgt, sondern auch bewegt (also professionell trainiert) werden. Dies ist unabdingbar und muss u. a. aus Tierschutzgesichtspunkten auch während der Einschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beibehalten werden. Dies haben Bundeslandwirtschaftsministerium und auch die Landesregierungen für den Bereich der pferdehaltenden Betriebe bekräftigt. Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass auch die Durchführung der Leistungsprüfungen zur Erprobung des im Training Erreichten unter den (selbstredend anderen) Bedingungen des Rennens unverzichtbar sind. Diese treffen auch notwendige Feststellungen über die Geeignetheit für die Zucht und damit letztlich für den Fortbestand der Traberzucht insgesamt, deren Tradition über Generationen zurückreicht.

Darüber hinaus sind zum anderen im Bereich des deutschen Trabs auch die Grundrechte der Berufsausübung (Artikel 12 Grundgesetz) und des Eigentums nach Artikel 14 Grundgesetz, hier das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, in den Blick zu nehmen:

Trabrennpferde werden von Berufstrainern trainiert und von Berufsfahrern gefahren. Diese Berufe sind Lehrberufe (Pferdewirt Schwerpunkt Trabrennen) und lassen sich, insbesondere für Berufsfahrer, nur in Rennen ausüben. Diese Berufsausübung ist seit dem 16. März nicht möglich. Berufstrainer unterhalten, wie auch die Rennställe, die Zuchtbetriebe, Trainingsställe und Gestüte wirtschaftliche Geschäftsbetriebe. Diese sind durch das Ruhen des Rennbetriebs wirtschaftlich stark beeinträchtigt. Es ist bereits absehbar, dass bei einem längeren Ruhen des Rennbetriebs gravierende negative Folgen zu erwarten wären, die bis zur Insolvenz der Betriebe führen können.

Diese Leistungsprüfungen und damit die Berufsausübung der Fahrer und Trainer können nur auf einer geeigneten Anlage, nämlich einer zertifizierten Rennbahn wie in Straubing, erfolgen. Diese erfüllt die tierschutzrechtlichen Anforderungen, wie ein gesichertes Geläuf, Abgrenzungen, Zeitnahme, Startwagen aber auch die Anwesenheit eines Tierarztes sowie eines Humanmediziners, Rennleitung sowie die Durchführung von Dopingkontrollen. Die Leistungsprüfungen haben schließlich auch im Rahmen des Leistungsprüfungssystems des Deutschen Trabs nach vorheriger fachlicher Prüfung der Rahmenbedingungen vor Ort stattzufinden. Die dazu notwendigen Rennbahnen sind im klassischen Sinne keine Sportstätten, sondern Betriebsstätten zur Abhaltung von Leistungsprüfungen im Sinne des Tierschutz- und Tierzuchtgesetzes. Die Trabrennveranstalter geben durch den Hauptverband für Traberzucht dazu ein sachgerechtes und detailliertes Regelwerk vor, dass die Durchführung der Leistungsprüfungen prägt und an jedem Renntag überwacht und leitet.

Um die Eindämmung des Coronavirus nachhaltig zu unterstützen, sind deshalb bei der Durchführung von Leistungsprüfungen wirkungsvolle Schutz- und Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen.

Deshalb haben die deutschen Trabrennvereine vorliegendes Konzept entwickelt, das diese Maßnahmen vorgibt und kontrolliert. Dies wird sinnvoll adaptiert auf die individuellen Bedingungen und Verhältnisse des Rennvereins vor Ort.

Dieses Konzept ist in Abstimmung mit Veterinär- und Humanmedizinern, Aktiven sowie unter Einbeziehung von externem Knowhow und nach Auswertung der behördlichen Vorgaben und Gutachten erstellt worden. Es dokumentiert den bestmöglichen verfügbaren Erkenntnisstand zum Zeitpunkt der Erstellung. Es versteht sich von selbst, dass dieses Konzept mit den zuständigen Behörden vor Ort abgestimmt werden muss.

 2. Voraussetzungen:

Die Ausrichtung ist nur unter folgenden Voraussetzungen sinnvoll:

  1. Die Eindämmung des Coronavirus und die Verhinderung dessen unkontrollierter Ausbreitung stehen im Zentrum aller Überlegungen und Maßnahmen,
  2. Die Sicherheit von Pferd (Tierwohl/Tierschutz) und Mensch ist verbindlich gewährleistet.
  3. Das sportliche Fairplay ist sichergestellt.

 

 3. Einzelheiten zum Ablauf der Leistungsprüfungen:

Im Folgenden wird dargestellt, welche Beschränkungen gegenüber dem regulären Rennbetrieb vorgenommen werden.

 

Zunächst:

Leistungsprüfungen werden unter freiem Himmel auf weitläufigem Gelände (in Straubing ca zwölf Hektar) durchgeführt. Die Areale sind großzügig bemessen und an zahlreichen Stellen eingehegt und umschlossen (durch Absperrungen.), so dass die Regeln zum sog. Social Distancing ohne Weiteres eingehalten werden können. Insbesondere können die notwendigen Anwesenden sich von anderen vereinzeln. Ein Aufenthalt Interessierter ohne Zugangsberechtigung im räumlichen Umfeld der Rennbahn und/oder in nahegelegenen Gasthäusern ist ausgeschlossen.

 

Allgemeines

Die Trabrennvereine erlassen konkrete Vorgaben zu Abstandsregeln, Zugangsregeln und Hygienevorschriften (s. u.).

Diese Vorgaben sind bindend und werden von einer durch den Rennverein beauftragten Person kontrolliert. Verstöße gegen diese Regeln werden im Rahmen des Hausrechts sanktioniert. Zu diesen Sanktionen gehört neben Ermahnungen oder Geldbußen auch der unmittelbare Verweis vom Rennbahngelände. Den Anweisungen der benannten Person ist Folge zu leisten.

 

Zugangsbeschränkungen:

 

  1. Es sind nur diejenigen Personen auf der Rennbahn, die für die Durchführung von Leistungsprüfungen zwingend notwendig sind. So sind bspw. die Besitzer der Pferde, Wettkunden und anderweitig interessierte Personen nicht zugelassen. Dies wird durch Schließung nicht notwendiger Eingänge und durch entsprechende Zugangskontrolle sichergestellt. Die Nicht-Öffentlichkeit der Leistungsprüfungen wird über die gängigen Kommunikationswege des Rennvereins bekanntgegeben, verbunden mit der ausdrücklichen Aufforderung, nicht zur Bahn zu kommen, da ein Betreten untersagt sein wird.

 

  1. Eine Person, die noch nicht bzw. nicht mehr erforderlich ist, betritt die Rennbahn noch nicht bzw. verlässt sie unverzüglich.

 

  1. Die Liste der notwendiger Weise Anwesenden ergibt sich aus der Trabrennordnung, bzw. durch die praktische Abwicklung der Renntage. Dort sind die Personengruppen im Einzelnen aufgeführt und nach Aufenthaltsorten segmentiert. (Die Zahlen in Klammern ergeben die minimal notwendige Personenzahl)

Notwendige Funktionäre

 

Aufgabe

Personen

Gewöhnlicher Aufenthalt

Rennleitung

3

Rennleitungszimmer / Rennleitungswagen

Zielrichter/Zeitnahme

1

Zielrichterturm

Starter

1

Rückseite Startwagen

Rennbahnarzt

1

Präsenz Pkw, Räumlichkeit

Sanitäter

2

Präsenz RTW

Tierarzt

1

Präsenz Pkw, Stallgelände

Meldestelle/Rennsekretär

1

Meldestelle

Schmied

1

Präsenz Pkw/Stallgelände

Bahnelektriker

1

Präsenz Arbeitsraum/ gesam. Areal nach Bedarf

Bahnsprecher

1

Sprecherkabine

 

 

Dienstleister zur Abwicklung eines Renntags

 

Aufgabe

Personen

Gewöhnlicher Aufenthalt

Rennleitungswagenfahrer

1

Rennleitungswagen

Startwagenfahrer

1

Startwagen

Begleitung Dopingbeprobung

2

Stallgelände

Bahndienst

2

Schlepper/Wasserwagen

TV-Kamera

2

Kamerapositionen

Regie

2

Regiewagen/Sendewagen

Videoraum

1

Videoraum

Zugangskontrolle Stallgelände

3

Bereich Zufahrt

 

Aktive

Trainer je Pferd

Pfleger je Pferd

Fahrer je Pferd

Transporteure mit Lkw

 

Je nach Anzahl der Leistungsprüfungen und der genannten Pferde schwankt die Zahl der Aktiven zwischen 70 bis maximal 120 Personen, wobei ca. 25 Personen die o.a. notwendige Funktionäre darstellen.

 

Je nach Größe der Trainieranstalt hat jeder Trainer, bzw. Pfleger mehrere Pferde am Renntag zu betreuen. Auch die Fahrer fahren in der Regel mehrere Pferde am Renntag. Zudem halten sich nicht alle Aktiven gleichzeitig und während der Dauer sämtlicher Leistungsprüfungen auf dem Gelände auf, da die An- und Abreise individuell je nach Teilnahme an den Leistungsprüfungen erfolgt und davon auszugehen ist, dass aufgrund der Vorschriften und des faktischen Bewegungsverbots auf der Rennbahn kein Aktiver freiwillig länger auf der Anlage verbleibt, als notwendig.

 

Trainer und Pfleger halten sich ausschließlich in den ihnen zugeteilten Stallungen auf. Diese verlassen sie nur zum Ent- und Verladen der Pferde, zur Begleitung auf das Renngeläuf und Rückbegleitung in den Stall nach dem Rennen, beim Gang zur Dopingbeprobung und zum Trockenführen nach dem Rennen. Den Aktiven wird der zugeteilte Stall im Vorfeld, spätestens bei der Zugangskontrolle mitgeteilt. So wird ein unnötiges Suchen nach den Stallungen, wildes Parken und eventuelle Gruppenbildung wie bei Baumarkt-Parkplätzen usw. ausgeschlossen.

 

Die meisten Funktionäre und Dienstleister halten sich allein in ihren Arbeitsbereichen auf. Das Personal im Regiewagen hat Erfahrung im Hygieneschutz, da dieses beispielsweise bei den Live-Übertragungen der Gottesdienste im Passauer Dom während der Ausgangsbeschränkungen tätig war. Die Rennleitung wird (s.u.) gesondert behandelt, die Begleitung der Dopingbeprobung kann in Abstand zum Pfleger das Pferd begleiten, die Sanitäter, Humanmediziner und Tierarzt sind entsprechend ausgestattet.

Sämtliche am Tag der Leistungsprüfungen anwesenden Personen müssen spätestens bei der Starterangabe beim Rennverein mit Namen gemeldet sein und werden auf einer Liste vermerkt. Am Tag der Leistungsprüfung erhalten sie eine Zugangsberechtigung nach Kontrolle ihrer Identität bei der Ankunft an der Stallzufahrt. Trainer nennen maximal eine Person als Pfleger eine geeignete Begleitung eines jeden Starters zur Starterangabe. Sollte es nach Starterangabe zu Änderungen kommen, so sind diese dem Rennverein bis spätestens 18.00 Uhr am Tag vor der Leistungsprüfung zu melden. Streichungen von der Anwesenheitsliste sind jederzeit möglich.

Über den Zugang jeder einzelnen Person zu den Leistungsprüfungen entscheidet endgültig der Rennverein. Bei jeder Person wird mithilfe eines Lichtbildausweises kontrolliert, ob eine Zutrittsberechtigung besteht.

Besitzern, die nicht als Trainer, Pfleger oder Fahrer engagiert sind, haben keinen Zutritt zum Gelände.

Amateurfahren finden vorerst nicht statt.

 

Reisen und Transporte

 

  1. Ankunft der Pferde auf dem Rennbahngelände erfolgt spätestens zum Meldeschluss vor den Leistungsprüfungen, Abreise unmittelbar nach den Leistungsprüfungen (ca. 1 Stunde). Zusammenstellung der Transporte wird nach der jeweiligen Präsenz optimiert.

 

  1. Sobald alle Pferde eines Trainingsbetriebes/Transportes nach den Leistungsprüfungen transportbereit sind, sollen die Pferde verladen werden und die Anlage umgehend verlassen.

 

  1. Die Trainingsquartiere haben im Zuge der ihnen obliegenden Fürsorgepflicht für die Einhaltung der Hygienebestimmungen bei An- und Abreise der Pferde und des Personals bis zur Rennbahn Sorge zu tragen.

 

  1. Eine Anmeldung der Pferde und Fahrer erfolgt im Rahmen der Zugangskontrolle zur Rennbahn. Ein persönliches Erscheinen bei der Meldestelle ist nicht notwendig.

 

Hygienevorschriften

  1. Verzicht auf gängige Begrüßungsrituale. Kein Körperkontakt. Der Rennverein macht durch Aushänge bzw. Durchsagen über die Lautsprecheranlagen darauf aufmerksam.
  2. Alle Mitarbeiter und Aktiven erhalten zudem beim Betreten der Rennbahn einen Informationszettel mit den entsprechenden Hinweisen auf die Hygienebestimmungen.

 

  1. Unmittelbar nach Betreten der Rennbahn soll auf direktem Wege der Sanitärbereich aufgesucht werden, um die Hände gründlich zu waschen und zu desinfizieren.

 

  1. Alle Personen auf dem Rennplatz müssen einen Mundschutz (z.B. Maske, geeignete vergleichbare Mund- und Nasenschutzvorrichtungen, wie Rennschals etc.) tragen. Dies gilt auch für das Kontrollpersonal.

 

  1. Während des Rennens können die Fahrer den Mund-Nase-Schutz abnehmen. Unmittelbar nach Rückkehr in den Stall ist dieser wieder anzulegen.

 

  1. Insbesondere bei der Vorbereitung der Startpferde in den Stallungen ist auf einen möglichst großen Abstand zueinander zu achten.

 

  1. Sämtlichen Personen, die die Rennbahn betreten, müssen ihren Mundschutz vorzeigen und anlegen. Andernfalls wird ihnen kostenfrei ein Mundschutz zur Verfügung gestellt. Dieser ist während des Tages der Leistungsprüfung zu benutzen bzw. ununterbrochen zu tragen. Die Fahrer müssen mindestens nach jeder Fahrt die Hände waschen und desinfizieren. An den Waschbecken steht Desinfektionsmittel zur Verfügung.

 

  1. Türgriffe und Handrails sollen in regelmäßigen kurzen Intervallen desinfiziert werden.

 

  1. Mit Betreten der Rennbahn akzeptieren die Aktiven die Hygienevorschriften, die durch Veröffentlichung im Internet bekanntgegeben wird. Weigern sich Personen bei der Zufahrt zum Gelände, Mundschutz anzulegen, wird ihnen die Zufahrt und damit die Teilnahme an den Leistungsprüfungen verweigert.

 

Ablauf für die Aktiven

 

  1. Alle Pferde sind vor den Leistungsprüfungen in den Stallungen vorzubereiten. Nach den Leistungsprüfungen sind die Pferde entweder am Geläuf abzufahren oder können unmittelbar in den Stall zurückkehren. Die Rennleitung bestimmt nach dem Rennen über die Teilnahme eines Pferdes an einer Dopingprobe und informiert den Fahrer, bzw. begleitet das Pferd in die Stallungen.

 

  1. Die Fahrer sollen sich entweder in deren Fahrzeug oder im jeweils zugeteilten Stall umkleiden. Die Mindestabstände sowie die weiteren Hygieneanweisungen müssen eingehalten werden. Sanitäranlagen dürfen nur einzeln bzw. mit stets ausreichendem Abstand betreten und benutzt werden.

 

  1. Die Rennleitung (3 Mitglieder) begleitet mit einem eigenen Fahrzeug das Renngeschehen von der Innenbahn aus. Im Rennleitungsfahrzeug befindet sich der Wagenlenker, sowie maximal zwei Mitglieder der Rennleitung, die sich jeweils am Beginn (Hinter der Fahrer-/Beifahrerbank) und am Ende (beim Ausstieg) auf der Sitzbank postieren und mit MNS ausgestattet sind. Ein weiteres Mitglied beobachtet das Geschehen vom Rennleitungszimmer, bzw. Zielrichterturm aus, bzw. über die Kameraaufzeichnungen. Diese Regelung ist durch den Hauptverband für Traberzucht genehmigt.

 

  1. Siegerehrungen und Aktiveninterviews finden nicht statt. Die Gastronomie ist geschlossen. Ein Catering steht nicht zur Verfügung. Trainer, Fahrer und Pfleger verlassen das Rennbahngelände, sobald wie möglich nach ihrem jeweils letzten Rennen.

 

Der erste Tag für eine Durchführung von Leistungsprüfungen unter den vorgenannten Vorrausetzungen ist auf der Trabrennbahn Straubing am 19. Mai 2020 vorgesehen. Die weitere Renntagsterminierung ergibt sich aus einem mit den weiteren Trabrennbahnen abgestimmten Konzept um in Deutschland wieder flächendeckend die Berufsausübung der entsprechenden Berufsgruppen und eine artgerechte Behandlung der Pferde zu ermöglichen.

 

Wir weisen abschließend ausdrücklich noch einmal darauf hin, dass es sich bei den Renntagen um keine klassischen öffentlichen Veranstaltungen, sondern um Leistungsprüfungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit auf den Rennbahnen handelt.

 

Straubing, den 6. Mai 2020

Josef Schachtner

Vorsitzender