NEWS von Mittwoch, 30.12.2020

Wichtige Aktiveninfo
Verpflichtende Vorlage der Impfpässe

Der HVT hat uns mitgeteilt, dass bis auf Weiteres der Pferdepass jedes Startpferdes vor dem Rennen (also bei Anmeldung) in der Meldestelle abzugeben sind und von der Rennleitung entsprechend geprüft werden. Wird der Pferdepass nicht vorgelegt, entfällt die Teilnahmeberechtigung am Rennen. Die Regelung, dass der Impfpass bis zu 48 Stunden nach dem Renntag vorgelegt werden kann, wird laut HVT-Mitteilung außer Kraft gesetzt.

Dazu heißt es unter: Impfpässe: Wichtiger Hinweis an alle Aktiven / NEWS / Info / Stall - mein-trabrennsport.de (mein-trabrennsport.de)

Wichtiger Hinweis an alle Aktiven

- insbeondere an die Teilnehmer der PMU-Veranstaltungen am 01.01.2021 in Gelsenkirchen und 04.01.21 in Straubing -

Um weiteren Herausnahmen wegen fehlender Teilnahmeberechtigung vorzubeugen, ist es unabdingbar, dass die Equidenpässe aller Startpferde (Rennen und Feststellungsprüfungen) bei der Anmeldung in der Meldestelle zur Kontrolle der Impfdaten vorgelegt werden.

Pferde, für die bei der Anmeldung kein Equidenpass vorgelegt wird, verlieren ebenso ihre Teilnahmeberechtigung wie Pferde, die nicht gem. dem Impfprotokoll für den HVT-Bereich ordnungsgemäß geimpft sind.

Paragraf 91, Abs. 5) TRO, wonach Impfbescheinigungen innerhalb 48 Stunden nach dem Renntag beim Rennveranstalter vorgelegt werden können, wird zum 01.01.2021 bis auf Weiteres außer Kraft gesetzt.

Umgeleitetes Druckdokument von Remotedesktop (hvtonline.de)

Bitte denken Sie beim Betreten der Meldestelle auch an die Einhaltung der Hygienebestimmungen, insbesondere das Tragen von Mund-Nasen-Schutz.

Wir bitten um entsprechende Beachtung. Bei Rückfragen hinsichtlich der Impfpässe wenden Sie sich bitte direkt an den HVT.